Leistungsspektrum
Persönlich gut beraten – betrieblich wie privat
Unser Leistungsspektrum beinhaltet insbesondere:
Übernahme Ihrer laufenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber, insbesondere Finanz- und Lohnbuchhaltung
Erstellung aller Arten von betrieblichen und persönlichen Steuererklärungen
Erstellung handels- und steuerrechtlicher Jahresabschlüsse
Übernahme des elektronischen Versands an Finanzämter, Sozialversicherungsträger und Handelsregister
Beratung bei der Nachfolgeregelung
Existenzgründung und Errichtung von Familiengesellschaften
Unser Leistungsspektrum im Überblick
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Sie möchten die steuerliche Auswirkung einer bestimmten Lebenssituation prüfen? Wir untersuchen alle Ihre Vorhaben hinsichtlich Ihrer steuerlichen Auswirkungen und zeigen Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf. Dabei haben wir uns auf vermögensverwaltende Familienpersonengesellschaften spezialisiert.
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Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung ihrer steuer- und handelsrechtlichen Aufzeichnungspflichten, abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform. Von der klassischen Finanzbuchhaltung mit Originalbelegeinreichung bis zur voll digitalen Belegeinreichung decken wir alle Ihre Wünsche und Ansprüche ab. Im Rahmen der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung nehmen wir die gesetzlich geforderten Anmeldungen, wie beispielsweise Umsatzsteuervoranmeldung und zusammenfassende Meldung, vor.
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Wir kommen Ihren Aufzeichnungspflichten als Arbeitgeber nach, in klassischer wie auch in voll digitaler Form für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei erfüllen wir selbstverständlich alle elektronischen Meldepflichten für Ihr Unternehmen.
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In Abhängigkeit von Gesellschaftsform und Größenordnung erstellen wir Ihre handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse zum von Ihnen gewählten Stichtag. Die geforderten elektronischen Übermittlungen an die Behörden und Ihr Kreditinstitut übernehmen wir gerne für Sie.
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Von der Beratung im Hinblick auf Ihre jeweiligen Anlagewünsche bis hin zur Verwaltung im Rahmen eines Treuhandverhältnisses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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Sie wollen Ihre Vermögensübertragung testamentarisch oder bereits im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge regeln? Wir ermitteln die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Überlegungen und zeigen Ihnen gerne steuerbeeinflussende Alternativen auf.